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heizbilanz

Verbrauchsausweis

Hinweis: heizbilanz.de bietet keine Energieberatung und keine Vermittlung. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind Gesetzestext, Förderrichtlinie und Ihr Aussteller bzw. Fachbetrieb.

Wann er reicht

Grundsätzlich wahlweise neben dem Bedarfsausweis (§ 79 Abs. 1). Nicht zulässig bei Neubau (§ 80 Abs. 1) und bei Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohnungen, Bauantrag vor 1.11.1977, ohne WSchV-1977-Niveau (§ 80 Abs. 3).

Datenbasis (§ 82)

PunktRegel
Zeitraummind. 36 zusammenhängende Monate, jüngste Periode max. 18 Monate alt
WitterungHeizenergie wird witterungsbereinigt
Fläche unbekanntGebäudenutzfläche = 1,35 × Wohnfläche (bis 2 WE mit beheiztem Keller), sonst 1,2 ×
dezentrales WarmwasserZuschlag 20 kWh/(m²·a)

Quelle: § 82 GModG, abgerufen 16.10.2026.

Preis

energieausweis.de: 69,95 € (Quelle, 16.10.2026).

Weiterlesen: Bedarfsausweis · Finder