Verbrauchsausweis
Hinweis: heizbilanz.de bietet keine Energieberatung und keine Vermittlung. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind Gesetzestext, Förderrichtlinie und Ihr Aussteller bzw. Fachbetrieb.
Wann er reicht
Grundsätzlich wahlweise neben dem Bedarfsausweis (§ 79 Abs. 1). Nicht zulässig bei Neubau (§ 80 Abs. 1) und bei Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohnungen, Bauantrag vor 1.11.1977, ohne WSchV-1977-Niveau (§ 80 Abs. 3).
Datenbasis (§ 82)
| Punkt | Regel |
|---|---|
| Zeitraum | mind. 36 zusammenhängende Monate, jüngste Periode max. 18 Monate alt |
| Witterung | Heizenergie wird witterungsbereinigt |
| Fläche unbekannt | Gebäudenutzfläche = 1,35 × Wohnfläche (bis 2 WE mit beheiztem Keller), sonst 1,2 × |
| dezentrales Warmwasser | Zuschlag 20 kWh/(m²·a) |
Quelle: § 82 GModG, abgerufen 16.10.2026.
Preis
energieausweis.de: 69,95 € (Quelle, 16.10.2026).
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