Methodik: So rechnen die heizbilanz-Rechner
Hinweis: heizbilanz.de bietet keine Energieberatung, keine Rechtsberatung und keine Vermittlung. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind Gesetzestext, Förderrichtlinie und Ihr Aussteller bzw. Fachbetrieb.
Grundsatz: Ihre Werte, keine erfundenen Standards
Wo eine Größe vom Haus oder Angebot abhängt (Nutzungsgrad der alten Heizung, Jahresarbeitszahl, Investition, Bio-Mehrkosten), geben Sie den Wert ein. Wir setzen dafür keine erfundenen Standardwerte. Orientierungswerte zeigen wir nur mit Quelle und Abrufdatum; fehlt eine Primärquelle, nennen wir keinen Wert.
Rechenwege
Wärmepumpen-Rechner
- Wärmebedarf ≈ Brennstoffverbrauch × Nutzungsgrad
- Strombedarf = Wärmebedarf ÷ Jahresarbeitszahl (JAZ)
- Zuschuss = min(Kosten; förderfähige Höchstkosten) × Fördersatz (gedeckelt)
- Orientierung Strompreis: Haushaltsstrom Ø 2026 37,0 ct/kWh (BDEW-Strompreisanalyse, abgerufen 16.10.2026)
Wärmepumpe oder Gas
- Jährliche Kosten je Variante aus Wärmebedarf, Gas- bzw. Strompreis und JAZ; dazu Investition und Förderung, Ausgabe: Differenz und einfache Amortisation.
- Mehrkosten durch die Bio-Anteile ab 2029 nur als Szenario-Eingabe (für diese Preise haben wir keine belastbare Quelle).
CO₂-Kosten-Aufteilung
- kg CO₂ pro m² und Jahr = CO₂-Ausstoß ÷ Wohnfläche; daraus die Stufe nach Anlage CO2KostAufG und die Anteile für Mieter und Vermieter.
Energieausweis-Finder
- Entscheidungsbaum nach §§ 79–80 GModG (Anlass, Gebäudeart, Zahl der Wohnungen, Bauantrag vor 1.11.1977, Wärmeschutzniveau 1977, Baudenkmal, gültiger Ausweis).
Rechtsquellen und Förderregeln
| Thema | Quelle | Stand |
|---|---|---|
| Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis 28.07.2026 „GEG“), u. a. §§ 79–80 (Energieausweis), § 43 (Bio-Anteile neue Gas-/Ölheizung), § 108 (Bußgeld); Neufassung der Energieausweis-Regeln ab 1.1.2027 laut BGBl. 2026 I Nr. 226 | gesetze-im-internet.de/geg, GModG-Infoportal, Bundesgesetzblatt | abgerufen 16./17.10.2026 |
| KfW-Heizungsförderung Programm 458 (Sätze für Anträge seit 21.07.2026; förderfähige Kosten 28.000 € nur für die 1. Wohneinheit; Höchstsatz 80 % nur bis 30.000 € zu versteuerndes Einkommen bzw. 40.000 € mit Kind) | KfW 458/), KfW: Anpassungen 2026 | abgerufen 16.10.2026 |
| CO₂-Kosten-Aufteilung (Stufenmodell Wohngebäude) | Anlage CO2KostAufG | abgerufen 16.10.2026 |
| CO₂-Preis 2026 (Korridor 55–65 €/t) | § 10 Abs. 2 BEHG | abgerufen 16.10.2026 |
Im Rechner noch nicht abgebildet: die hälftige Kostenteilung nach §§ 5a/5b CO2KostAufG für neu eingebaute Gas-/Ölheizungen (gilt ab 2028; auf den Seiten erklärt) und der von der KfW für Q1 2027 angekündigte Wertschöpfungsbonus (Details laut KfW noch nicht bekanntgegeben).
Keine Beratung
Die Rechner liefern Überschlagswerte. Sie ersetzen keine Energieberatung, keinen Energieausweis-Aussteller, keinen Fachbetrieb und keine Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet die KfW-Bewilligung; der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden.
Werbung und Partnerlinks
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Aktualisierung
Gesetzes- und Förderstände prüfen wir bei jedem Content-Update (Takt Mo/Mi/Fr); jede Seite und jede Tabelle trägt ihr Abrufdatum. Ändern sich Fördersätze oder Gesetz, passen wir Rechner und Seiten an.