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Heizungsgesetz 2026 (GModG)

Hinweis: heizbilanz.de bietet keine Energieberatung und keine Vermittlung. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind Gesetzestext, Förderrichtlinie und Ihr Aussteller bzw. Fachbetrieb. Keine Rechtsberatung.

Das Wichtigste

RegelInhaltQuelle
NameGEG heißt seit 29.07.2026 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)GModG-Infoportal
65-%-EE-Pflichtentfallen; Gas- und Ölheizungen wieder zulässigBundesregierung, 29.07.2026
Bio-Treppe für neu eingebaute Gas-/Ölheizungen im Bestandab 2029 ≥ 10 %, 2030 ≥ 15 %, 2035 ≥ 30 %, 2040 ≥ 60 % biogen/Wasserstoff§ 43 Abs. 1 GModG
Grüngas-/GrünölquoteGesetz bis 01.12.2026 angekündigt (§ 42a)Bundesregierung
Vermieterbei nach § 43 neu eingebauten Gas-/Ölheizungen ab 2028 hälftige Teilung von Gas-Netzentgelten und CO₂-Kosten, ab 2029 der Bio-Anteil-Kosten (bis 30 %) (§ 5a CO2KostAufG)GModG-Infoportal
FörderungGasheizungen nicht förderfähig in KfW 458, Wärmepumpen schonKfW 458/)
Betriebsverbot für alte Heizkesselgestrichen (§ 72 weggefallen)§ 72 GModG, GModG-Infoportal

Abgerufen 16./17.10.2026.

Was das für die Entscheidung heißt

Wer heute eine Gas- oder Ölheizung neu einbaut, muss ab 2029 steigende Bio-Anteile einplanen; für deren Preise haben wir keine belastbare Quelle. Vergleichen Sie die Varianten mit Ihren Zahlen → Wärmepumpe oder Gas.

Weiterlesen: CO₂-Preis · Energieausweis und GModG