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heizbilanz

Heizkostenabrechnung prüfen

Hinweis: heizbilanz.de bietet keine Energieberatung und keine Vermittlung. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind Gesetzestext, Förderrichtlinie und Ihr Aussteller bzw. Fachbetrieb. Keine Rechtsberatung.

Checkliste

PrüfpunktRegelQuelle
Frist für die Abrechnungspätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums; danach grundsätzlich keine Nachforderung§ 556 Abs. 3 BGB
Frist für Einwände des Mieters12 Monate nach Zugang der Abrechnung§ 556 Abs. 3 BGB
BelegeEinsicht auf Verlangen, auch elektronisch§ 556 Abs. 4 BGB
Verteilung50–70 % der Heizkosten nach Verbrauch, Rest nach Fläche oder umbautem Raum; in bestimmten älteren Öl-/Gas-Gebäuden zwingend 70 %§ 7 Abs. 1 HeizkostenV
nicht verbrauchsabhängig abgerechnetMieter darf seinen Anteil um 15 % kürzen§ 12 Abs. 1 HeizkostenV
keine fernablesbaren Zähler trotz Pflicht oder fehlende VerbrauchsinfosKürzung um 3 %§ 12 Abs. 1 HeizkostenV
Pflichtinfos in der Abrechnungu. a. Energieträger-Anteile, Steuern/Abgaben, Kosten der Erfassung, Vergleich mit Vorjahr und Durchschnittsnutzer§ 6a Abs. 3 HeizkostenV
CO₂-KostenAufteilung nach StufenmodellAnlage CO2KostAufG

Alle Normen abgerufen 17.10.2026. Die Kürzungsrechte gelten nicht zwischen Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaft (§ 12 Abs. 1 S. 4 HeizkostenV).

Bei Streit

heizbilanz.de prüft keine Abrechnungen. Anlaufstellen sind Mietervereine, Haus- und Grundbesitzervereine oder Anwälte.

Weiterlesen: Monatliche Verbrauchsinfo · CO₂-Stufenmodell