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heizbilanz

Monatliche Verbrauchsinformation (Heizung und Warmwasser)

Hinweis: heizbilanz.de bietet keine Energieberatung und keine Vermittlung. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind Gesetzestext, Förderrichtlinie und Ihr Aussteller bzw. Fachbetrieb. Keine Rechtsberatung.

Wann die Pflicht gilt

Sind fernablesbare Zähler bzw. Heizkostenverteiler eingebaut, muss der Eigentümer seit 1.1.2022 monatlich Verbrauchsinformationen mitteilen (§ 6a Abs. 1 HeizkostenV, abgerufen 17.10.2026).

Pflichtinhalte

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Verbrauch des letzten Monats in kWh§ 6a Abs. 2 Nr. 1
Vergleich mit Vormonat und Vorjahresmonat (soweit Daten vorliegen)§ 6a Abs. 2 Nr. 2
Vergleich mit einem normierten Durchschnittsnutzer derselben Kategorie§ 6a Abs. 2 Nr. 3

Wenn die Info fehlt

Teilt der Eigentümer die Informationen nach § 6a nicht oder nicht vollständig mit, darf der Mieter seinen Kostenanteil um 3 % kürzen – nicht aber im Verhältnis Wohnungseigentümer/Gemeinschaft (§ 12 Abs. 1 HeizkostenV).

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